Grundlagen der Sanierung
Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung können Entwicklungsimpulse in Stadtkernbereiche lenken, welche durch Missstände und Mängel gekennzeichnet sind. Sie initiieren dadurch in diesen Bereichen einen Erneuerungsprozess, welcher sich aus finanziellen, privaten oder sonstigen Gründen dort nicht von selbst einstellen würde. Die vorhandenen städtebaulichen und strukturellen Potenziale bieten einen umfangreichen Handlungsspielraum, um im Rahmen eines Neuordnungskonzeptes vorhandene Mängel zu beseitigen bzw. Ansätze für mittel- bzw. langfristige Lösungen zu finden.
Mit der Erneuerungsmaßnahme "Stadtkern II" werden zentrale, öffentliche Bereiche miteinbezogen. Es ist deshalb mit Sorgfalt darauf zu achten, dass eine besondere städtebauliche und gestalterische Qualität, welche die Identifikation mit dem Ort herstellt, erreicht werden kann. Die Erneuerungsmaßnahme wird im Besonderen charakterisiert durch Entwicklungsaufgaben im Sinne der städtebaulichen Neuordnung und Gestaltung öffentlicher Räume sowie die über das Gesamtgebiet verteilten Aufgaben der städtebaulichen Erneuerung im Rahmen vielfältiger Modernisierungs- und Instandsetzungsaufgaben.
Die angestrebte Erneuerungsmaßnahme kann daher in hohem Maße zur Verbesserung der vorhandenen Wohn- und Arbeitssituation wie auch zur Behebung funktionaler Problemfelder beitragen. Im Einzelnen werden nachfolgend aufgeführte Neuordnungs- und Sanierungsaufgabenbereiche angestrebt:
- Schaffung eines attraktiven und erlebbaren Stadtkerns: Ziel ist die Herstellung einer zusammenhängenden öffentlichen Zone, insbesondere unter Einbeziehung der nördlich und nordöstlich des Rathauses gelegenen Bereiche
- Stärkung des Stadtkerns als Wohn- und Gewerbestandort: Verbesserung der Wohnsituation und Aufwertung des Stadtbildes und der öffentlichen Straßen- und Platzräume
- Ausweisung von zusätzlichen Stellplätzen in öffentlichen Erschließungsbereichen für Bewohner und Besucher
- Bessere Integration der Uferzonen der offenen Bachläufe in die Stadtstruktur
- Erhalt und Ausbau der kleinteiligen Struktur innerörtlicher Fußwege
- Modernisierung und Instandsetzung des Rathauses
Zur Umsetzung der genannten Ziele wurde ein Förderrahmen von 967.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese werden zu 60 % vom Land Baden-Württemberg und zu 40 % von der Stadt Vöhrenbach getragen.
Die Erneuerungsmaßnahme "Stadtkern II" läuft bis zum 31.12.2012.
